Die Rechtsanwälte der Kanzlei verfügen über eine große Erfahrung im Umgang mit behördlichen Ermittlungen und bei der zivilrechtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen.

Die Kanzlei berät und vertritt Unternehmen und Institutionen, die durch Korruption, Geldwäsche, Industriespionage, Produktpiraterie oder andere Straftaten geschädigt worden sind.

Wir begleiten Unternehmen bei Durchsuchungsmaßnahmen, finden die passende Lösung in Ordnungswidrigkeitenverfahren und nehmen die Rechte des Unternehmens und der Unternehmensangehörigen wahr.

Nicht zuletzt kümmern wir uns um die Vermögenssicherung und Vermögensrückführung.