OLDTIMERRECHT
Wir erhielten zunehmend rechtliche Fragen zum Thema „Oldtimer“. Daraus entstand die Idee, für dieses Thema einen eigenen, spezialisierten Bereich einzurichten. Im Vordergrund stehen die Gestaltung und Abwicklung von Kauf-, Restaurierungs-, Wartungs- und Unterstellverträgen, aber auch der Import von Fahrzeugen oder Steuerrecht spielen eine Rolle.
Wie in unseren anderen Bereichen, finden wir für jeden Mandanten und jedes Gefährt eine optimale Lösung. Schließlich geht es bei Oldtimern – ähnlich wie bei Compliance – auch darum, Werte zu sichern.